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Ein Resümee zur revidierten Bildungsverordnung

Ein Resümee zur revidierten Bildungsverordnung

Text: Beatrice Widmer

Schon seit einiger Zeit ist das SGZ im Ausbilden der Ausbildenden erfolgreich tätig. Uns ist natürlich nicht entgangen, dass die revidierte Bildungsverordnung Fachfrau/Fachmann Gesundheit EFZ (BiVo 2017) nach den Sommerferien in Kraft gesetzt wird. Und es versteht sich von selbst, dass wir uns zeitnah mit den entsprechenden Veränderungen auseinandersetzen wollten, da wir in unseren Berufsbildner-Kursen für Gesundheitsberufe im Ausbildungshandbuch FaGe deklarierten, verbindlichen Inhalte gezielt fokussieren.Im Spätherbst 2016 kam die Ankündigung, dass die aktualisierten Ausbildungshandbücher FaGe – mit Gültigkeit ab Sommer 2017 – lieferbar seien. Sofort haben wir eine Grossbestellung aufgegeben, doch offenbar waren wir nicht die Ersten, die sich das sehr relevante Arbeitsinstrument organisieren wollten. Schlussendlich verzögerte sich die Lieferung um ein paar Monate.

 

Volle Fahrt voraus!

Die kurze Vorbereitungszeit war ausreichend und wir sind auf Kurs. Seit Januar 2017 lautet unser Motto: «Volle Fahrt voraus und zwar auf zwei Gleisen». Bekanntlich werden alle Lernende, die ihre Ausbildung bereits gestartet haben, bis zu ihrem Ausbildungsende nach den Rahmenbedingungen der BiVo 2007/2008 begleitet und qualifiziert. Deshalb fliessen in unserem Unterricht seit anfangs 2017 sowohl die Richtlinien der revidierten als auch diejenigen der bestehenden BiVo mit ein.

Diese Situation ist übrigens nicht nur für uns eine Herausforderung, sondern im Speziellen auch für alle Berufsbildner/-innen und Bildungsverantwortlichen der Ausbildungsbetriebe.

 

Warum diese revidierte BiVo?

Sie fragen sich vielleicht: «Warum diese Revision… und das schon zum jetzigen Zeitpunkt? Es ist doch noch gar nicht so lange her seit den letzten, umfassenden Anpassungen»?

Das Wort Revision steht für Änderungen, die nach umfassender Prüfung angezeigt sind und vollzogen werden. Bei allen beruflichen Grundbildungen kommt diese ca. alle 5 Jahre zur Anwendung. Denn die Arbeitswelt ist dynamisch und somit ist es gerechtfertigt, dass wirtschaftliche, technologische und didaktische Entwicklungen wie auch Probleme in der bisherigen Umsetzung der Berufsbildung zeitnah angegangen werden.

 

Fazit zum Wandel

Hier soll nicht en Detail auf den ganzen Wandel zur Aktualisierung des Berufsbildes Fachfrau/Fachmann Gesundheit EFZ eingegangen werden. Es ist einleuchtend, dass Anpassungen im Bildungsplan erfolgt sind und das Qualifikationsprofil neu gegliedert worden ist. Auch dass Änderungen bei den Qualifikationsverfahren umgesetzt werden müssen. Besonders erwähnenswert sind gewisse Präzisierungen, die in der revidierten BiVo vorgenommen wurden. So beispielsweise was die Neuerungen zum Jugendschutz und zur Arbeitssicherheit betrifft.

Laut Beschluss des Bundesrates im Jahre 2014 ist im Arbeitsgesetz die bestehende Verordnung 5 verändert worden. Sogenannte «gefährliche» Arbeiten dürfen in Zukunft erst ab dem 18. Lebensjahr ausgeführt werden. Jugendliche ab dem 15. Lebensjahr dürfen gemäss Ausbildungsstand zu gefährliche Arbeiten herangezogen werden – sofern im Ausbildungsbetrieb die entsprechend definierten begleitenden Massnahmen eingehalten sind. Was heisst das nun? Alle gefährlichen Arbeiten, die im Berufsfeld FaGe auftreten, sind im Ausbildungshandbuch FaGe 2017 zum Bildungsplan (unter Anhang 2) detailliert festgehalten. Sämtliche bisherigen Ausbildungsbetriebe werden durch das Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA) angeschrieben und müssen eine Selbstdeklaration zur Umsetzung der begleitenden Massnahmen erstellen. Ist die Selbstdeklaration vollständig und korrekt, so erhalten die Betriebe eine neue und angepasste Bildungsbewilligung. Bei Betriebe, die noch eine Bildungsbewilligung anstreben, erfolgt durch die Berufsinspektorin des MBA eine Prüfung vor Ort, bevor diese erteilt wird.

Nun heisst es für viele Ausbildungsbetrieben im Gesundheitswesen noch vor und ab diesem Sommer volle Fahrt voraus, und zwar auf zwei Gleisen. Das SGZ wünscht allen Organisationen gutes Gelingen beim Ausbilden der kommenden Generation an Berufsfachleuten.

 

Beatrice Widmer
Schulungszentrum Gesundheit SGZ
Programmleiterin
beatrice.widmer@zuerich.ch
angebot.wissen-pflege-bildung.ch

Kommentare: 0 | Autor: SGZ | Kategorien: Kategorie Ausbildner/-innen

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