Mo. 03.07.17Subjektfinanzierung: Neue Unterstützung vom Bund
Text: Dr. phil. Marcel Maier
Es gibt vermutlich attraktivere Themen für einen Blog, als sich mit Finanzierungsfragen auf Bundesebene zu beschäftigen. Nichtsdestotrotz – als Bildungsanbieter erachten wir es als Pflicht, unsere Leserschaft über die neuen Regelungen zu informieren und die möglichen Konsequenzen zu beleuchten.
Die Hintergründe
Fachkräftemangel ist in vielen Branchen – vor allem jedoch im Gesundheitswesen – ein allgegenwärtiges Thema. Der Bundesrat hat als Teil seiner Strategie gegen den Fachkräftemangel deshalb beschlossen, branchenübergreifend die höhere eidgenössische Berufsbildung zu fördern. So sollen nun Teilnehmende von Lehrgängen, die sich auf eine eidgenössische Prüfung vorbereiten, ab 2018 finanziell unterstützt werden. Es ist mit einer staatlichen Beteiligung von bis zu 50 % der Kosten für die Vorbereitungskurse zu rechnen. Diese Regelung gilt branchenunabhängig. Die Subventionierung erfolgt rückwirkend nach erfolgter eidgenössischer Prüfung. Der Prüfungserfolg ist dabei nicht massgeblich.
Alle akkreditierten Vorbereitungskurse wurden im Vorfeld auf einer zentralen Meldeliste gesammelt und stehen auf der Internetseite des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation SFBI zur Verfügung.
Weitere Eckwerte
- Die Absolvierenden haben ihren Wohnsitz in der Schweiz; die Bildungsinstitution hat ihren Sitz in der Schweiz.
- Der Beitragssatz der anrechenbaren Kursgebühren (höchstens 50 %) wird vom Bundesrat in der Berufsbildungsverordnung festgelegt. Der definitive Bundesratsentscheid folgt voraussichtlich im Herbst 2017.
- Unabhängig vom Prüfungserfolg ist die Auszahlung der Beiträge an die Absolvierung der eidgenössischen Prüfung geknüpft. Es ist eine nachschüssige Auszahlung der Bundesbeiträge nach Absolvierung der eidgenössischen Prüfung vorgesehen.
- Die Finanzierung soll am 1. Januar 2018 in Kraft treten. Aber bereits für Lehrgänge mit Beginn ab 1. August 2017 (auslaufend 2018) kann im Anschluss die Subventionierung beantragt werden.
Bedeutung für Bildungsangebote am SGZ
Diese Regelung betrifft am SGZ derzeit die vorbereitenden Lehrgänge «Teamleiter/-in im Gesundheitswesen» und die «Fachweiterbildung Langzeitpflege und -betreuung». Beide Lehrgänge bereiten auf eine eidgenössische Prüfung vor.
Bei den nachfolgenden Lehrgängen kann ebenfalls eine Subventionierung beantragt werden. Dies jedoch erst, wenn die Prüfung zum «Eidg. Fachausweis Ausbilder/-in» absolviert wurde:
- Kursleiter/-in oder Praxisausbilder/-in mit SVEB-Zertifikat – AdA FA-M1 + AdA FA-PA
- AdA FA-M2
- AdA FA-M3
- AdA FA-PA-E (Ergänzungsmodul Praxisausbilder/-in mit SVEB)
- AdA FA M4–5
Weitere Informationen erhalten Sie auf dem offiziellen Informationsblatt.
Bedeutung für die Arbeitgeber
Diese Bundessubvention ist grundsätzlich an das «Subjekt» gebunden. So bürokratisch sich dies anhören mag, es bedeutet schlicht, dass einzig die Lehrgangsteilnehmenden einen Anspruch auf die Subvention geltend machen und dies auch beim SFBI beantragen können. Die Möglichkeit einer Abtretung des Subventionsbeitrags an die/den Arbeitgeber/in (Zession) wird vom Bund aber ausdrücklich ausgeschlossen. Es erfolgt also keine direkte Auszahlung an Dritte (wie beispielsweise Arbeitgeber/-in oder grosszügige Erbtanten).
Nun, wir erleben die tägliche Praxis manchmal etwas anders. Gerade lange, aufwändige und kostenintensive Vorbereitungslehrgänge werden sehr häufig von Arbeitgeberinnen/Arbeitgebern (teil-) finanziert. Dies, um ihre Mitarbeitenden für zukünftige Funktionen zu qualifizieren und Lücken in der Stellenplanung zu schliessen. Die neue Regelung sieht aber nur vor, dass finanzielle Vergünstigung einzig und ausschliesslich den Teilnehmenden zu Gute kommt.
Daher empfehlen wir den Arbeitgeberinnen/Arbeitgebern, sich frühzeitig Gedanken über die zukünftige Finanzierung und mögliche Weiterbildungsvereinbarungen mit den Mitarbeitenden zu machen.
Dr. phil. Marcel Maier
Leiter Schulungszentrum Gesundheit SGZ
marcel.maier@zuerich.ch
angebot.wissen-pflege-bildung.ch